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   OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 U 14/10   

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https://dejure.org/2010,19130
OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 U 14/10 (https://dejure.org/2010,19130)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.04.2010 - 1 U 14/10 (https://dejure.org/2010,19130)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. April 2010 - 1 U 14/10 (https://dejure.org/2010,19130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei abweichender Operationsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97

    Aufklärungspflicht eines Arztes bei einer Hallux-valgus-Operation;

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 U 14/10
    Wie der Senat bereits im Hinweis vom 23.03.2010 ausgeführt hat, ist eine Aufklärung über eine abweichende Operationsmethode nicht erforderlich, wenn der Arzt zwar ein anderes, jedoch nicht mit höheren Risiken behaftetes Operationsverfahren wählt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1998, 1285).
  • OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14

    Voraussetzungen der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte

    Im Verfahren 1 U 14/10 (Anlage K 9, Blatt 75 ff der Akte) verlangte zunächst die Grundstücksgesellschaft U U. und Dr. M b.R., vergeblich von Herrn P, der sich im dortigen Verfahren auf einen am 30. Juni 2007 mündlich geschlossenen Mietvertrag berief, sowie verschiedener mit Herrn P verwobener Gesellschaften die Räumung der streitgegenständlichen Räumlichkeiten.

    Dies folge bereits aus dem unter dem Aktenzeichen 27 O 155/08 LG Köln (1 U 14/10 OLG Köln) geführten Räumungsverfahren.

    Auch seien die von der Klägerin geltend gemachten Widersprüche seien nur vermeintlicher Art. So sei der zeitliche Zusammenhang zwischen der mündlichen Verhandlung vor dem Senat im Verfahren 1 U 14/10 am 11. Juni 2010 und dem Zeitpunkt der Ummeldung des Wohnsitzes der Beklagten nur zufälliger Art.

    Auffällig ist bereits der Umstand, dass die Beklagte sich melderechtlich erst am 31. Mai 2010 und damit keine zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren 1 U 14/10 OLG Köln unter der Räumungsanschrift umgemeldet hatte.

    Diese Darstellung überrascht schon mit Blick auf den Umstand, dass die Grundstücksgesellschaft U U. und Dr. M b.R. im Verfahren 1 U 14/10 (27 O 155/08 LG Köln, vgl. Anlagen K 8 und K 9, Blatt 58 ff der Akte) in Abweichung hierzu zeitlich nachfolgend von dem Zeugen P sowie verschiedener mit diesem verwobener Gesellschaften die Räumung der genannten Räumlichkeiten verlangt und dabei nicht auch die Beklagte in Anspruch genommen hatte, obwohl nach den Angaben des Zeugen die Beklagte angeblich schon im Jahr 2001 auf Initiative von Herrn M in ein zum Besitz berechtigendes Vertragsverhältnis aufgenommen worden sein soll.

    Diese wurde dann später von der M-Gruppe in dem unter dem unter anderem gegen den Zeugen P geführten Räumungsrechtstreit (27 O 155/08 LG Köln (Anlage K 8, Blatt 58 ff der Akte) beziehungsweise 1 U 14/10 OLG Köln (Anlage K 9, Blatt 75 ff der Akte) auch tatsächlich eingeleitet.

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10

    Anwendung einer neuen, anderweitig erprobten Operationsmethode als

    Das Oberlandesgericht Naumburg hat deshalb mit Beschluss vom 22. April 2010 ( 1 U 14/10, Juris Tz. 7 f.) ein Urteil des Landgerichts Magdeburg (vom 13. Januar 2010, 9 O 1890/08, Juris Tz. 16 ff.) bestätigt, nach dem der Operateur den minimalinvasiven Zugang wählen kann, ohne den Patienten über die Vor- und Nachteile der herkömmlichen Operationsmethode aufzuklären.
  • LG Köln, 28.01.2014 - 2 O 117/13

    Herausgabe und Räumung von Räumlichkeiten bei Eintritt in den Gewerbemietvertrag;

    Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte sei allenfalls in ein gewerbliches Mietverhältnis eingetreten, weil mit Herrn P ein gewerbliches Verhältnis bestand (vgl. hierzu: Urteil des OLG Köln vom 08. August 2010, Az. 1 U 14/10).
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